Die Kartellbehörden, d.h. das Bundeskartellamt und die Europäische Kommission üben die Aufsicht über das dem Kartellrecht zugrunde liegende Wettbewerbssystem aus.
Dieses wird durch eine erhebliche Schnelllebigkeit geprägt. Gerade für kleine und mittelständische deutsche Unternehmen ist die zum 01. Juli 2005 in Kraft getretene 7. GWB-Novelle von großer Relevanz. Mit ihr wurde ein erheblicher rechtlicher Systemwechsel vollzogen. Absprachen mit anderen Unternehmen sind bezüglich ihrer kartellrechtlichen Relevanz seitdem von jedem Unternehmen selbst einzuschätzen (System der Legalausnahme).
Fortan besteht kaum noch die Möglichkeit, beim Bundeskartellamt um Erlaubnis einer solchen Maßnahme anzufragen (so das frühere System des Erlaubnisvorbehalts). Damit ist für kleine und mittelständische Untenehmen eine erhebliche Rechtsunsicherheit verbunden.
Vor diesem Hintergrund ist die Kanzlei Dr. Christian Salzbrunn auf folgenden Gebieten des Kartellrechts für Sie gerne tätig:
- Beratung und Vertretung in Verfahren vor den Kartellbehörden und den Gerichten, insbesondere bei Bußgeldverfahren wegen eines Kartellverstoßes
- Anmeldung so genannter Mittelstandskartelle beim Bundeskartellamt, gem. §§ 3, 32 c GWB in der Fassung nach der 7. GWB-Novelle
- Kartellrechtliche Prüfung von Vertriebsbindungssystemen, Lizenzverträgen, Exklusivverträgen
- Beratung bei Unternehmenskooperationen auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung, Wareneinkauf und Verkauf etc.