Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Gleichwohl wird das Arbeitsrecht üblicherweise als das Sonderrecht der Arbeitnehmer bezeichnet, da es vorwiegend für deren Schutz sorgt.

Diese Definition steht jedoch ersichtlich im Gegensatz zu den Interessen der Unternehmer. Nur sie tragen durch die Bereitstellung von Produktionsmitteln und Kapital erhebliche wirtschaftliche Risiken, wodurch Arbeit als solche erst ermöglicht wird. Die Kanzlei Dr. Christian Salzbrunn versteht sich insoweit als ausgelagerte Rechtsabteilung von Unternehmen zur Unterstützung der jeweiligen Personalabteilungen. Das Augenmerk der Kanzlei liegt dabei in der Vertretung und Betreuung von Unternehmen

  • der Eisen- und Stahlbranche
  • der chemischen Industrie
  • der Maschinenbauindustrie
  • der Druckindustrie
  • sowie von Transport- und Busunternehmen.

    Aber auch Unternehmen der IT-Branche sowie kleine bis mittelständische Handwerksbetriebe finden bei der Kanzlei Dr. Christian Salzbrunn Hilfestellungen bei Ihren täglichen arbeitsrechtlichen Problemen. Die Beratungsleistungen der Kanzlei erstrecken sich dabei vollumfünglich auf das Individualarbeitsrecht und auf das Kollektivarbeitsrecht, wie sie unter der Rubrik  "Arbeitsrecht von A bis Z" auf dieser Website aufgelistet sind.