Im Vordergrund steht dabei das Individualarbeitsrecht, eher von untergeordneter Bedeutung ist das kollektive Arbeitsrecht. Im Rahmen dessen werden einerseits Fragestellungen relevant, ob Profisportler in den Genuss der arbeitsrechtlichen Sonderregelungen wie Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsregelungen etc. gelangen.
Andererseits ist im Sport häufig strittig, ob und wie beispielsweise ein für längere Zeit freigestellter Profisportler einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung, also Spielpraxis, geltend machen kann. Für Vereine stellt sich dagegen oftmals die Frage, inwieweit Profisportler dem Weisungsrecht bzw. dem Direktionsrecht unterliegen oder welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Abschluss eines "Sportleistungsvertrages" hat.
Die Kanzlei Dr. Christian Salzbrunn berät und vertritt Sie gerne auf folgenden Gebieten des Sportrechts:
- Erstellung und Überprüfung der Arbeitsverträge von Berufssportlern
- Beratung vor und nach Ausspruch einer Abmahnung / Kündigung
- Durchführung von Kündigungsschutzprozessen
- Verhandlung und Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Gestaltung und Abschluss von Vermarktungs- und Werbeverträgen sowie Sponsoringverträgen.